Ältere Frau sitzt an einem Tisch und betrachtet mehrere Dokumente, die vor ihr ausgebreitet sind

BAFA Förderung 2024: Staatliche Förderung für effiziente Dämmung?

Erfahre, wie Du mit der BAFA Förderung 2024 staatliche Unterstützung für die effiziente Dämmung Deines Hauses erhältst. Mit einer energetischen Sanierung von Dach bis Keller sparst Du Energie und Heizkosten. Dank staatlicher Unterstützung gestaltest Du Dein Zuhause energieeffizienter und sparst langfristig Kosten.

Wie hoch ist die Förderung?; Welche Maßnahmen werden gefördert?; Übersicht der Förderung; Welche weiteren Förderungen gibt es?; Was ist das Fazit?
Tim Wolf
Autor:
Tim Wolf

Hallo, ich bin Tim, der Gründer von WirDämmenDeinHaus.com. Ich teile hier mein Expertenwissen zur Dämmung. Wenn Du Fragen hast, melde Dich gerne bei mir.

Veröffentlicht am:
Aktualisiert am:
07.10.2024
Lesezeit:
7 Minuten
Bewertung:
BAFA Förderung 2024: Das Wichtigste in Kürze
  • Die BAFA Förderung bietet umfassende Unterstützung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
  • Die Förderung umfasst Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung sowie Energieberatung.
  • Der reguläre Fördersatz beträgt 15% für einen verbesserten Wärmeschutz.
  • Mit einem individuellen Sanierungsplan (iSFP) erhältst Du einen 5% Bonus, für eine maximale Förderung von 20%.
  • Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es bis zu 4.500 € (bzw. 12.000 € mit iSFP Bonus).
  • Neben der BAFA Förderung gibt es auch die KfW Förderung oder die Möglichkeit einer Förderung über die Steuer.

WirDämmenDeinHaus.com ist Dein bundesweiter Experte für Einblasdämmung. Mit unserer langjährigen Erfahrung finden wir die beste Lösung für Dein Haus. Investiere in hochwertige Dämmung, steigere Deinen Wohnkomfort und spare langfristig Energiekosten.

Wie hoch ist die BAFA Förderung 2024?

Durch die BAFA Förderung erhältst Du eine zusätzliche Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen

In den letzten Jahren stand zunehmend das Thema „Heizkosten sparen“ im öffentlichen Fokus. Die BAFA Förderung spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Je besser gedämmt, desto weniger muss geheizt werden.

Von schnellen und leicht umsetzbaren Maßnahmen wie der Einblasdämmung bis hin zur Komplettsanierung eines Hauses: Eine staatliche Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, ihre Immobilien effizienter zu gestalten und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland. Es ist zuständig für die Umsetzung von verschiedenen Förderprogrammen und Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Energiepolitik.

Zu den Aufgaben des BAFA gehören unter anderem die Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Kontrolle und Genehmigung von Exporten und Importen. Das BAFA ist am bekanntesten für seine Rolle bei der Umsetzung von staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland.

BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

Wenn Du ein bestehendes Wohnhaus besitzt und die Energieeffizienz verbessern willst, bietet Dir die BAFA Förderung viele Optionen. Der Bauantrag Deines Hauses muss i. d. R. mindestens 5 Jahre zurückliegen. Dann kannst Du für energetische Maßnahmen eine staatliche Förderung erhalten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2024 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Altes Einfamilienhaus von außen, an dem gerade die Fassade von Handwerken geprüft wird
Es können verschiedene Bauteile des Hauses gedämmt werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren

Die BAFA-Förderung 2024 richtet sich an Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden dabei verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Dazu zählt:

Unser Tipp

Im Altbau bietet eine Einblasdämmung häufig das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für energetische Sanierungen. Mit dem Dämmverfahren lassen sich viele Hohlräume schnell und unkompliziert mit Dämmmaterial füllen. Zusätzlich kann eine Einblasdämmung häufig besonders einfach durch die BAFA gefördert werden.

Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei diese Ausgaben pro Wohneinheit auf maximal 30.000 Euro begrenzt sind. Das bedeutet, dass der maximale Zuschuss bei 4.500 Euro liegt.

Wird die Sanierungsmaßnahme jedoch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen und durchgeführt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Zusätzlich steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, was einen maximalen Zuschuss von 12.000 Euro ermöglicht. Diese Förderungen machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und unterstützen Hausbesitzer dabei, ihre Gebäude effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.

Beispielrechnung BAFA Förderung Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Sanierungsmaßnahme
Kosten
15 % Zuschuss
20 % Zuschuss
Kerndämmung der Fassade
ca. 3.000 €
450 €
600 €
Zwischensparrendämmung mit Einblasdämmung
ca. 6.000 €
900 €
1.200 €
Flachdachdämmung mit Einblasdämmung
ca. 2.500 €
375
500 €
Einblasdämmung oberste Geschossdecke
ca. 2.000 €
300 €
400 €
Einblasdämmung Kellerdecke mit Unterkonstruktion
ca. 4.500 €
675 €
900 €

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Durchschnittswerte für ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Die Preise können je nach Objekt und Region teils stark variieren.

Die Kosten für den iSFP lohnen sich bei umfangreicheren Sanierungen durch die deutlich höheren Zuschüsse. Denn ein iSFP ist darauf ausgelegt, kosteneffiziente Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Außerdem erhältst Du eine passgenaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, die das Maximum an Förderung und Effizienzsteigerung für Dich herausholt.

Bei der BAFA Förderung „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ gibt es viele Optionen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Den maximalen Zuschuss kannst Du jedes Jahr in Anspruch nehmen. Daher solltest Du Dein Haus Schritt für Schritt sanieren und die BAFA Förderung jedes Jahr beantragen. Plane Deine Sanierungsmaßnahmen so, dass Du pro Jahr nicht über die 30.000 bzw. 60.000 Euro kommst. Nur so bekommst Du immer den maximalen Zuschuss.

Anlagentechnik (außer Heizung)

Förderumfang: Gefördert wird der Einbau von Technik, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigert, wie z. B. Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Systeme.

Fördergegenstand: Dazu zählen der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen sowie Smart-Home-Systemen.

Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Ausgaben, mit einer maximalen Förderung von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz um 5 % und die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Förderumfang: Gefördert werden der Bau, Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit Komponenten zur Wärmeerzeugung.

Fördergegenstand: Dazu zählen z. B. Wärmeverteilungssysteme, Wärmeerzeuger und Wärmespeicher. Die Förderung für den Einbau oder die Erneuerung privater Heizungsanlagen läuft seit 2024 nur noch über die KfW.

Förderhöhe: Der Grundfördersatz liegt bei mindestens 30 % der Ausgaben. Die maximale Förderung hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Unser Tipp

Achte darauf, dass die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Besonders bei der Kombination aus der Dämmung der Gebäudehülle und dem Einbau einer neuen Heizung ist es wichtig, die Dämmwirkung bei der Planung der Heizungsleistung zu berücksichtigen. So stellst Du sicher, dass Deine Heizung optimal ausgelegt ist und Du die Kosten minimierst.

Heizungsoptimierung

Förderumfang: Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas sind nur bis 20 Jahre nach Einbau förderfähig.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Kosten, mit iSFP sogar 20 %. Zusätzlich gibt es weitere Förderungen für spezielle Maßnahmen, etwa zur Reduzierung von Staubemissionen bei Biomasseheizungen.

Info

Die Heizungsoptimierung ist neben der Einblasdämmung die wirtschaftlichste energetische Sanierung. Das liegt an den geringen Kosten, bei gleichzeitig hoher Energieeinsparung. Wenn Du jedoch unsicher bist, wie lange Deine Heizung noch funktioniert, solltest Du Dich zuerst informieren, ob eine Optimierung noch sinnvoll ist. In unserem Artikel zur Lebensdauer von Gas- und Ölheizungen erklären wir Dir die Hintergründe.

Fachplanung und Baubegleitung

Für die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung kannst du Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in Verbindung mit geförderten Maßnahmen ebenfalls förderfähig. Die Förderung umfasst dabei die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit den oben genannten Einzelmaßnahmen.

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese Ausgaben auf maximal 5.000 Euro begrenzt, während bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden können.

Info

Für die Beantragung der Fördergelder ist in der Regel die Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Die Beauftragung eines solchen Beraters kann zusätzlich mit bis zu 50 % gefördert werden.

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet eine finanzielle Unterstützung für professionelle Energieberatungen von zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen dieser BAFA Förderung muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mittels einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Dieser Plan soll dabei helfen, die Energieeffizienz von Wohngebäuden entscheidend zu verbessern.

Ein iSFP ist ein detaillierter Plan für eine schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei werden verschiedene Maßnahmen empfohlen und deren Auswirkung auf die Energieeffizienz veranschaulicht. Zu jedem iSFP gehört eine Kostenplanung sowie die Empfehlung passender Förderungen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Fachkraft den Zustand Deines Hauses richtig einschätzen kann. Du weißt nicht, was für ein Mauerwerk Dein Haus hat oder ob schon eine Dämmung vorhanden ist? Ein Energieeffizienz-Experte klärt solche und weitere Fragen schnell auf. Wenn es sich z. B. um ein zweischaliges Mauerwerk handelt, wird Dir eine Fachkraft immer als Erstes eine Einblasdämmung empfehlen. Denn nur so werden Altbauwände wirklich gut gedämmt.

Details zur BAFA Förderung für die Energieberatung

Der Förderumfang setzt voraus, dass sich das Gebäude im Bundesgebiet befindet und ausschließlich dem Wohnen dient. Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein. Wichtig ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Gefördert wird ausschließlich die Energieberatung durch sogenannte Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude. Ziel dieser Beratung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der konkrete Maßnahmen für eine energetische Sanierung aufzeigt.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 1.300 Euro, während er bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 1.700 Euro beträgt. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro erhalten, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Eigentümer vorgestellt wird.

Info

Wir haben mit unseren Partnern Sonderkonditionen für eine umfassende Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) verhandeln können.

Ein Mann sitzt am Tisch und hat Informationsblätter vor ihm liegen
So kommst Du an Deine Förderung

Übersicht der BAFA Förderung 2024

Förderprogramm
Fördersatz
Förderfähige Kosten
Zuschuss
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
15 %+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 € mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 € mit iSFP max. 12.000 €
Anlagentechnik (außer Heizung)
15 %+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 €mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 € mit iSFP max. 12.000 €
Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur Gebäudenetze)
ab 30 %
300 bis 30.000 € für die 1. WE je 15.000 Euro für die 2. bis 6. WE je 8.000 € ab der 7. WE
max. 9.000 € für die 1. WE
Heizungsoptimierung
15 %+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 €mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 € mit iSFP max. 12.000 €
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
bis 5.000 € je 2.000 € ab der 3. WE
max. 2.500 € max. 10.000 € bei MFH
Energieberatung mit iSFP
80 %
bis 1.625 € bis 2.125 € bei MFH
max. 1.300 € max. 1.700 € bei MFH
WE = Wohneinheit
MFH = Mehrfamilienhaus

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung 2024

Voraussetzungen der BAFA-Förderung 2024
  • Förderantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahme und vor Beauftragung einer Fachfirma
  • Antragssteller ist Eigentümer des Gebäudes
  • Es muss mindestens ein (kostenloses) Informationsgespräch mit einem Energieberater stattgefunden haben
  • Alle Maßnahmen werden von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt
  • Bestätigung einer Fachkraft über die fachgerechte Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
  • Energieeffizienz-Standard nach der Sanierung ist höher als die gesetzlichen Mindestanforderungen (i. d. R. maximaler U-Wert von 0,20 W/(m²K) für Außenwände)

Welche staatlichen Förderungen gibt es noch?

Ein alter Mann sitzt am Tisch am Computer
Es ist wichtig sich intensiv mit den verschiedenen Förderungen auseinander zu setzen um die beste Förderung für Dich zu finden

KfW Förderung 2024

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Neubau von Effizienzhäusern an. Seit 2024 läuft außerdem die Heizungsförderung komplett über die KfW. Dabei werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse unterstützt.

Für energetische Sanierungen bestehender Immobilien bietet die KfW den Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Dieser fördert umfassende Sanierungsmaßnahmen, die ein Gebäude in ein Effizienzhaus verwandeln sollen.

Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags gewährt wird. Auch hier gibt es eine zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.

Die Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458) unterstützt den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungssysteme. Der Zuschuss beträgt bis zu 21.000 Euro (bzw. bis zu 23.500 Euro bei Biomasseheizungen) und richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Übersicht der Heizungsförderung
  • 30 % Grundförderung für ein Heizsystem, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert
  • 5 % Effizienzbonus für besonders klimafreundliche Wärme­pumpen
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Heizung bis Ende 2028
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus für Brutto-Haushaltseinkommen bis 40.000 €
  • max. 70 % Gesamtförderung bzw. 21.000 €
  • zusätzlich 2.500 € Emmissionsminderungszuschlag für Biomasse­anlagen

Zudem ist für die Antragsstellung die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Expertens oder Fachunternehmens verpflichtend.

Ergänzungskredit für die BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

Zusätzlich bietet die KfW den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Kredit 358) für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen an. Dieser Kredit ermöglicht eine ergänzende Finanzierung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Der Steuerbonus für energetische Sanierungen gemäß § 35c EStG ist eine steuerliche Förderung, die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt. Bis zu 20 % der Sanierungskosten sind erstattungsfähig. Zu den Vorteilen dieser Förderung zählen:

  1. Einfache Beantragung: Die Beantragung erfolgt direkt über die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung.
  2. Flexible Optionen: Im Gegensatz zu einigen anderen Förderprogrammen gibt es keine strengen Vorgaben bezüglich der Art der Sanierungsmaßnahmen.
  3. Maximale Erstattung: Bis Ende 2029 können maximal 40.000 Euro pro Objekt erstattet werden. Diese Steuerermäßigung wird für eine unmittelbare finanzielle Entlastung direkt von der Steuerlast abgezogen.

Die Anrechnung der Erstattung erfolgt über drei Kalenderjahre. Du kannst nie mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen, als Du Steuern gezahlt hast. Um den Steuerbonus bestmöglich zu nutzen, ist daher eine genaue Planung und Berechnung erforderlich.

Der Steuerbonus ist zwar eine attraktive Möglichkeit, ohne umfangreichen Antrag und ohne Energieberater die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Aber es erfordert eine gute Finanzplanung.

Unser Tipp: Aufgrund der geringen Kosten empfehlen wir bei der Einblasdämmung die Förderung über die Steuer. So maximierst du deine Förderung und die Dämmung rentiert sich noch schneller. Kontaktiere uns noch heute um Dein Haus zu dämmen und langfristig zu profitieren!
Jetzt anfrage stellen

Beispielrechnung Steuerbonus

Sanierungsmaßnahme
Dachdämmung
Fassadendämmung
Kellerdämmung
Kosten
6.000 €
3.000 €
4.500 €
7 % Erstattung im 1. Jahr
420 €
210 €
315 €
7 % Erstattung im 2. Jahr
420 €
210 €
315 €
6 % Erstattung im 3. Jahr
360 €
180 €
270 €
Gesamt
1.200 €
600 €
900 €

Die angegebenen Preise gelten für eine Dämmung per Einblasdämmung

Je nachdem, wie viele Steuern Du jährlich zahlst, kann es sich also auch lohnen, den Steuerbonus für Deine energetischen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Berate Dich am besten vorab mit einem Steuerberater, um die Maßnahmen clever zu planen.

Für Sanierungen bis einschließlich 2029 kannst Du insgesamt bis zu 40.000 Euro vom Finanzamt erstattet bekommen.

Info

Der Steuerbonus gilt nur für selbst bewohnte Privathäuser.

Fazit

Ein Mann sitzt am Schreibtisch, notiert sich etwas und lächelt in die Kamera

Staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle beim Umbau unseres Gebäudebestands hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Die BAFA Förderung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen, beginnend bei schnellen und unkomplizierten Lösungen wie der Einblasdämmung bis hin zu umfangreichen Sanierungen. Die gewährten Zuschüsse sind ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer, in energieeffiziente Lösungen zu investieren.

Prüfe immer vorab die verfügbaren Fördermöglichkeiten wie BAFA, KfW und Steuerbonus sorgfältig, um Dein Sanierungsprojekt zu realisieren. Mit einer sorgfältigen Finanzplanung holst Du das Maximum aus der staatlichen Förderung heraus.

Foto von Tim Wolf.
Sprich mit einem Experten

Du hast noch offene Fragen? Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung.
Unsere Experten nehmen sich Zeit für Dich und helfen Dir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Artikel bewerten:
Bewerte diesen Beitrag:
Vielen Dank für Deine Bewertung!

Diese Artikel könnten Dir auch gefallen